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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab 01. Oktober 2021


1. Geltungsbereich/Angebote


1.1 Die Geschäftsabwicklung und Lieferung erfolgt ausschließlich zu den vorliegenden AGB, die allen Verträgen mit der ORMED GmbH zugrunde liegen. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.


1.2 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen die Lieferung und Leistung vorbehaltlos ausführen, ohne diesen Bedingungen ausdrücklich und schriftlich widersprochen zu haben.


1.3 Die „Kunden“ im Sinne der folgenden Regelungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne des BGB.

1.4 Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet haben. Der Unternehmer ist an seinen Auftrag gebunden.

1.5 Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt oder sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Handelsübliche Abweichungen und Änderungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

2. Preise


2.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich ab der ORMED GmbH ohne sonstige Nebenleistungen, jedoch zuzüglich der zum Zeitpunkt der Auslieferung geltenden Mehrwertsteuer. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z. B. seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des Kunden. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.

2.2 Es werden dem Kunden die jeweils gültigen Transportkosten bzw. Frachtsätze sowie, falls der Kunde die Versicherung der Sendung wünscht, die Versicherungskosten in Rechnung gestellt.

3. Zahlung, Verrechnung und Gegenansprüche


3.1 Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich anderer vertraglicher Vereinbarungen sofort zur Zahlung fällig.


3.2 Unternehmer besitzen kein Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht gegenüber unseren Ansprüchen, es sei denn, dass die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder mit unseren Ansprüchen im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Für Verbraucher gilt dies nicht.


3.3 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt der ORMED GmbH ausdrücklich vorbehalten. Das Recht des Kunden, einen geringeren Schadenseintritt zu beweisen, bleibt hiervon unberührt.


3.4 Soweit uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden ergibt, und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, insbesondere bei Verzug des Kunden mit einem nicht unerheblichen Teil der offenen Forderungen, sind wir berechtigt, unsere Forderungen unabhängig von der Laufzeit gutgeschriebener Wechsel fällig zu stellen, soweit sie noch nicht verjährt sind. In diesen Fällen können wir auch die Einziehungsermächtigung gemäß § 6 Ziff. 5 dieser Geschäftsbedingungen widerrufen und für ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen. Bei Zahlungsverzug sind wir zudem berechtigt, die Waren nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurück zuverlangen sowie die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Alle diese Rechtsfolgen kann der Kunde durch Zahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Die Vorschriften der Insolvenz ordnung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.


3.5 Unsere Preisangaben beruhen auf den Materialkosten und tariflichen Lohnkosten. Maßgebend sind die Preise aus der am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste; bei Lieferung ohne Auftragsbestätigung ist der Preis am Tag der Bestellung maßgeblich. Treten nach Angebotsabgabe oder nach Vertragsschluss erhebliche Änderungen in den Rohstoff-, Lohn-, Energie- oder sonstigen Produktbeschaffungs- und/oder Produktherstellungskosten ein, sind wir und unser Kunde berechtigt, eine angemessene Preisanpassung unter Beachtung der Änderung der Preisfaktoren zu verlangen, wenn die Lieferungen länger als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden sollen. Bei einer Preiserhöhung nach dieser Zeit, die den zunächst vereinbarten Preis um mehr als 10 % übersteigt, hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.


3.6 Rechnungsregulierung durch Scheck erfolgt nur zahlungshalber und bedarf unserer Zustimmung. Die Entgegennahme bedeutet keine Stundung unserer Forderungen. Hierdurch anfallende Kosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.


3.7 Wir behalten uns ausdrücklich vor, gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu liefern.


3.8 Bei mehreren Forderungen gelten die Tilgungsbestimmungen der § 366 Abs.2 und § 367 Abs. 1 BGB.

3.9 Im Falle des Annahmeverzugs durch den Kunden sind wir berechtigt, Bereitstellungskosten i.H.v. 0,5 % des Warenwertes zu berechnen. Die Berechnung nachweislich höherer Kosten behalten wir uns vor. Der Nachweis geringerer Bereitstellungskosten durch den Kunden bleibt hiervon unberührt.


3.10 Sollte der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Annahme verweigern oder vorher ausdrücklich erklären, dass er die Ware nicht annehmen werde, so sind wir berechtigt in einem solchen Fall Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz i.H.v. 20 % des Bestellwertes zu fordern, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist. Im Übrigen behalten wir uns – insbesondere bei Sonderanfertigungen – den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vor.

3.11 Mindermengenzuschlag: Liegt der Wert einer Warensendung unter 150,00 netto, wird ein Mindermengen zuschlag von € 5,00 netto erhoben.

3.12 Unsere Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen sind nicht zum Inkasso berechtigt.

4. Lieferfristen


4.1 Lieferfristen und Liefertermine richten sich ausschließlich nach unserer Auftragsbestätigung. Sie sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.


4.2 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch
Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung an uns vom Vertrag zurücktreten.


4.3 Falls wir in Verzug geraten, kann der Kunde nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche aus Verzug und Nichterfüllung richten sich nach § 7 und § 8 dieser Geschäftsbedingungen.

5. Ausführung der Lieferungen


5.1 Bei Unternehmern geht bei sämtlichen Arten von Geschäften die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Die Ladungssicherungspflicht i. S. d. § 412 Abs. 1 HGB trifft in jedem Falle den Spediteur, Frachtführer oder Abholer; diese sind auch verpflichtet, entsprechende Sicherungsmittel (z. B. Zurrmittel) selbst und auf eigene Kosten zu stellen.


5.2 Teillieferungen sind zulässig, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).


5.3 Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Etwaige Änderungswünsche können nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde. Abruftermine und Abrufmengen können, soweit keine festen Vereinbarungen getroffen wurden, im Rahmen unserer Lieferungs- oder Herstellungsmöglichkeiten eingehalten werden. Wird die Ware nicht vertragsgemäß abgerufen, sind wir berechtigt, sie nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist als geliefert zu berechnen. Nicht rechtzeitig abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Kunden.


5.4 Die Kosten einer nicht von uns zu vertretenden vergeblichen Anlieferung sowie die dadurch entstehenden weiteren Kosten trägt der Kunde.


6. Eigentumsvorbehalt


6.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.


6.2 Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist er verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er – sofern er als Unternehmer im Sinne des BGB handelt – verpflichtet, die in unserem Eigentum stehende Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung der gelieferten Ware gelten nicht als Vertragsrücktritt.

6.3 Der Kunde ist während der Zeit des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware – etwa im Falle einer Pfändung – sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde während dieser Zeit unverzüglich anzuzeigen.


6.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder einer Verletzung vorgenannter Pflichten, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

6.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Unternehmer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät, siehe § 3 Ziff. 4 dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens dann ist der Unternehmer verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen sowie seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu übergeben.

6.6 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderung nicht nur vorübergehend um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Unternehmers oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Maßgebend für die Ermittlung der Höhe der Sicherheit ist der Einkaufs- bzw. Gestehungspreis, bei Forderungen ihr Nominalwert.


6.7 Mit der vollen Bezahlung des Kaufpreises durch den Verbraucher bzw. mit der vollen Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung durch den Unternehmer geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Kunden über. Zugleich erwirbt der Unternehmer die Forderungen, die er zur Sicherung unserer Ansprüche nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen an uns abgetreten hatte.


6.8 Bei Be- oder Verarbeitung von uns an Unternehmer gelieferter und in unserem Eigentum stehender Waren erwerben wir Miteigentum in Höhe des Anteils, der sich aus dem Verhältnis des Werts der gelieferten Vorbehaltsware zum Wert des Fertigfabrikats ergibt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.


6.9 Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.

7. Beanstandungen/Gewährleistung


7.1 Bei berechtigten Beanstandungen durch Unternehmer sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Zur Klarstellung: Bei berechtigten Beanstandungen durch Verbraucher hat der Verbraucher die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.


7.2 Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

7.3 Zulieferungen durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch uns.


7.4 Solange der Kunde uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung stellt, kann er sich auf den Mangel der Ware nicht berufen.


7.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für Unternehmer, vorbehaltlich von Ziff. 8.4 , 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Die 12-monatige Verjährungsfrist gemäß dieser Ziff. 7.5 gilt nicht bei Arglist. Gegenüber Verbrauchern gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Haftung



8.1 Für eine schuldhafte Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit uns weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden.


8.2 In allen übrigen Fällen haften wir, wenn ein Schaden durch uns oder durch einen unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Bei Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.


8.3 Ansonsten sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen uns ausgeschlossen.


8.4. Die Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.


8.4 Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Ziff. 8.1 bis 8.3 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.


8.5 Ein Schadensersatzanspruch eines Kunden wegen Verletzung der Pflicht zur Nacherfüllung gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 BGB besteht nur, sofern der Kunde während der in Ziff. 7.5 dieser Geschäftsbedingungen geregelten Verjährungsfrist sowohl a) die Nacherfüllung verlangt hat, als auch b) wir unsere Nacherfüllungspflicht verletzt haben.

9. Geheimhaltung


9.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von uns erhaltene Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheimzuhalten und ausschließlich zum Zweck der Zusammenarbeit miteinander zu verwenden.


9.2 Wir sind berechtigt, von dem Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen die Rückgabe der überlassenen Informationen einschließlich
sämtlicher Kopien zu verlangen.

10. Urheberrechte/Impressum

 

An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben. Der Kunde erteilt die Zustimmung, dass wir auf unseren Erzeugnissen in geeigneter Weise auf unsere
Firma hinweisen. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Kunde hieran ein überwiegendes Interesse nachweisen kann.

11. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand


11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.


11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, und Urkundenprozesse, Freiburg im Breisgau (Deutschland). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch wahlweise auch berechtigt, den Kunden an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen. Verbraucher aus dem EU-Ausland können vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung nach Entstehen einer Streitigkeit von uns nur an ihrem Wohnsitz verklagt werden und selbst an ihrem Wohnsitz oder unserem Sitz klagen.

12. Sonstige Vereinbarungen


12.1 Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag auf Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Änderun-
gen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen immer der Schriftform. Dies gilt auch für die Abweichung von diesem Schriftform-erfordernis.

12.2 Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


13. Datenschutzhinweise 


Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie hier.