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Informationen für Fachkreise

Rezeptausstellung

Die richtige Verordnung von medizinischen Hilfsmitteln

Richtige Rezeptierung von medizinischen Hilfsmitteln

Ein korrekt ausgestelltes Rezept ist die Basis für eine erfolgreiche Therapie mit medizinischen Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind sachlich medizinische Leistungen, wie z. B. Bewegungsschienen, Orthesen oder Bandagen und können zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Im Rahmen der Therapiefreiheit ist dem Arzt freigestellt, welches Hilfsmittel er verordnet. Im Falle einer Einzelproduktverordnung, sollte auf dem Rezept eine kurze Begründung mit Angabe spezifischer Produktvorteile vermerkt werden.


Zuzahlung:

Laut Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) muss jeder gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung zu jedem zu Lasten der GKV verordneten Hilfsmittel leisten. Diese beträgt:

  • 10 % des Abgabepreises
  • Mindestens jedoch 5 Euro und
  • Höchstens 10 Euro.

Rezeptbeispiel: Diese Angaben sind wichtig

Für die eindeutige Verordnung sind folgende Rezeptangaben notwendig:

1. Krankenkasse bzw. Kostenträger eintragen

2. Geburtsdatum und Adresse des Patienten

3. Kostenträgerkennung

4. Versichertennummer

5. "Status" an letzter Stelle der Zeile mit Kennzeichen "4" befüllen

6. "Betriebsstättennummer

7. "Arztnummer"

8. Ausstellungsdatum, kann bereits vor dem Entlassungstag ausgestellt werden

9. Bei Verordnung von Hilfsmitteln ist das Feld mit der "7" zu kennzeichnen

10. Vertragsarztstempel

11. Eigenhändige Unterschrift des verordnenden Arztes

12. Entweder "Gebühren frei" oder "Gebührenpflichtig" ankreuzen

13. Verordnungsfeld:

  • Hilfsmittel angeben
  • Hilfsmittelnummern angeben
  • Indikation / Diagnose eintragen

14. Ggfs. Unfall / Arbeitsunfall ankreuzen

Was sagt die Hilfsmittelnummer aus?


Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle Hilfsmittel aufgelistet, deren Kosten nach der Hilfsmittel-Richtlinie von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Eine eindeutige Identifikationsnummer gibt Aufschluss über das jeweilige Hilfsmittel.


Die Hilfsmittelnummer (HMV-Nummer) ist 10-stellig und setzt sich wie folgt zusammen:

Beispiel: 23.02.01.0005


23.= Produktgruppe:Orthesen/Schienen

02.= Anwendungsort: Sprunggelenk

01.= Untergruppe:Orthese zur Immobilisierung

0= Produktart:Sprunggelenkorthese zur Immobilisierung in definierter Position

005 = Produkt: z. B. AIRCAST® Airgo Plus Sprunggelenkorthese

Was ist beim Ausfüllen der Verordnungsdokumente zur CPM-Therapie zu beachten?

Rezept vollständig ausstellen

Rezept vollständig ausstellen

  1. Bewegungsschiene
  2. HMV-Nr.
  3. Verordnungsdauer
  4. Indikation
  5. OP-Datum
  6. Entlassungsdatum
  7. Telefonnummer des Patienten

Hinweis: Verordnungsdauer: i. d. R. zwischen 2 und 4 Wochen

Die Originalrezepte bitte 1 × pro Woche im Rückumschlag an Enovis senden. Rückumschläge erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Therapieplan

ARTROMOT®-Therapieplan ausfüllen

Wichtig für die korrekte Auslieferung an Ihre Patienten und die Genehmigung durch den Kostenträger.


Hinweis:

Die Angabe der Bewegungsausmaße sind immer als Maximalwerte zum jeweiligen Therapiezeitpunkt zu verstehen. Die Einstellung erfolgt immer im schmerzfreien Bereich, bis maximal zu den als ROM vorgegebenen Werten.

Die studienbelegte Therapiedauer liegt bei mindestens 3 bis 4 Stunden pro Tag, aufgeteilt auf mehrere Anwendungen. 


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Patientenwahlrecht und der Datenschutzverordnung

Patientenwahlrecht-/ Datenschutzerklärung ausfüllen

Die Erklärung zum Patientenwahlrecht und zur Datenschutzverordnung vom Patienten ausfüllen lassen.

Patientenwahlrecht und Datenschutzverordnung herunterladenArrow RightAn arrow pointing right
Richtige Rezeptierung von CPM-Therapie zur Miete

Die Rezeptierung der CPM-Therapie zur Miete geht jetzt noch einfacher, indem Sie uns die Rezepte elektronisch übermitteln.

Hier geht's zur RezeptübermittlungArrow RightAn arrow pointing right